Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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der Firma Schwerlastregale Hüttemann

Jens Hüttemann

Am Mühlenbach 28

31832 Springe

 

Stand: 19.10.2012

 

§ 1 Allgemeines, Anwendungsbereich


(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „KUNDE").

(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden: „Ware" oder „WAREN"), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern der KUNDE Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten die AGB in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von WAREN mit demselben KUNDEN, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3) Abweichende und entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

§ 2 Vertragsschluss, nachträgliche Änderungen


(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem KUNDEN Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form) überlassen haben.

(2) Die Bestellung der Ware durch den KUNDEN gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den KUNDEN erklärt werden.

(4) Technische Änderungen, insbesondere Konstruktions- und Formänderungen, die auf Verbesserung der Technik bzw. auf geänderte Anforderungen des Gesetzgebers zurückgehen, bleiben auch nach Vertragsschluss im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Gleiches gilt auch für Änderungen des Lieferumfanges.

 

§ 3 Lieferung und Lieferfristen

 

(1) Grundsätzlich werden WAREN immer zerlegt geliefert. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den KUNDEN zumutbar ist. Lieferung erfolgt am Lager (Erfüllungsort), es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

(2) Ist Vorkasse vereinbart, beginnt der Lauf der jeweiligen Lieferfrist mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der Versandkosten (Tag der Wertstellung auf unserem Geschäftskonto ist maßgeblich).

(3) Die Lieferfrist verlängert sich um die Zeitspanne, bis der Kunde alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind (insbesondere Angaben zum Bestimmungsort der Ware). Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen, sowie Lieferverzögerungen, die auf höhere Gewalt, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, führen für die Dauer dieser Ereignisse zu einer Verlängerung der Lieferfrist. Wir werden den Kunden bei Eintritt derartiger Umstände unverzüglich informieren.

(4) Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, steht die Lieferfrist unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den KUNDEN hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des KUNDEN werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir spiegelbildlich zu dem Vertrag mit unserem KUNDEN bei einem Zulieferer die an den Kunden verkauften WAREN selbst eingekauft haben (kongruentes Deckungsgeschäft). Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

 

§ 4 Gefahrenübergang, Abnahme und Abnahmeverzug


(1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges, der zufälligen Verschlechterung der Ware und der Verzögerung mit der Übergabe an den KUNDEN auf ihn über. Im Falle des Versendungskaufs geht die Gefahr mit der Übergabe der WARE an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf ihn über.

(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der WARE auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der WARE an den KUNDEN auf ihn über.

(3) Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der KUNDE im Verzug der Annahme ist.

(4) Kommt der KUNDE in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom KUNDEN zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen


(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung von uns angegebenen Preise in Euro. Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Maßgeblich ist jedoch die jeweils geltende Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung.

(2) Eine Montage von zerlegt gelieferter Ware ist im Preis nicht enthalten.

(3) Preisänderungen infolge und im Umfang von Preiserhöhungen durch den Zulieferer der Waren sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin bei einem Vertrag mit einem KUNDEN, der Unternehmer ist, mehr als 6 Wochen und bei einem Vertrag mit einem KUNDEN, der Verbraucher ist, mehr als 4 Monate liegen und wir aufgrund einer zwischenzeitlichen Preiserhöhung des Zulieferers einen höheren Preis entrichten müssen.

(4) Folgende Zahlungsarten werden von uns akzeptiert: Zahlung per Vorkasse durch Überweisung oder Zahlung per PayPal.

(5) Während des Verzuges hat der Verbraucher Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz, der Unternehmer Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu entrichten.

 

§ 6 Gewährleistung


(1) Für die Rechte des KUNDEN bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Lieferung der Ware an einen Verbraucher.

(2) Ist der KUNDE Verbraucher, so sind binnen eines Jahres ab Gefahrübergang offensichtliche Mängel schriftlich anzuzeigen.

(3) Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(4) Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung der fehlerhaften Teile. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(5) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der KUNDE den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der KUNDE ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(6) Der KUNDE hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der KUNDE die mangelhafte WARE nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

(7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des KUNDEN als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom KUNDEN ersetzt verlangen, sofern der KUNDE ein Unternehmer ist.

(8) Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

§ 7 Verjährung


(1) Soweit der KUNDE Unternehmer ist, gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für gebrauchte WAREN 12 Monate, sonst 24 Monate.

(2) Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

(3) Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des KUNDEN gem. § 9 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.


§ 8 Traglastenangaben und Sicherheitsvorschriften

 

(1) Traglastenangaben beziehen sich auf gleichmäßig verteilte Last. Bei gebrauchter Ware sind Traglastangaben unverbindlich und dienen nur zu einer groben Orientierung.

(2) Für den Verwendungszweck, die Handhabung der Ware und ggf. deren Montage sind die jeweiligen Produktbeschreibungen sowie Bedienungs-, Wartungs- und Inspektionsanweisungen maßgeblich. Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde die Ware anders als in der beschriebenen Weise oder zu anderen Zwecken einsetzt, ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei der Montage durch den KUNDEN, sofern der Montagefehler nicht auf eine fehlerhafte Beschreibung von uns zurückzuführen ist.

(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vorgeschriebenen sowie die allgemein gültigen und bekannten Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen beachtet werden. Im Fall der Weiterveräußerung hat er seine jeweiligen KUNDEN auf diese Vorschriften und Vorkehrungen ausdrücklich hinzuweisen

 

§ 9 Pauschaler Schadensersatz in bestimmten Fällen


(1) Kommt ein Kunde, der Unternehmer ist, in Annahmeverzug und ist ein Versand durch ein Speditionsunternehmen vereinbart, so hat uns der KUNDE die Kosten des evtl. erforderlichen Rücktransports zum Ausgangslager (vgl. § 3 Abs. 2) und den mit der Wiedereinlagerung verbundenen Aufwand zu ersetzen. Als Kosten des Rücktransports und der Wiedereinlagerung sind pauschal 150% der für den Hintransport vereinbarten Kosten zu zahlen. Wiedereinlagerung ist der Aufwand, der durch das Abladen der WARE und Deponieren im Lager (Vertragen) entsteht.

(2) Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kunde uns die entstehenden Lagerkosten pauschal mit 10 EUR pro Palettenplatz (80 x 120cm Grundfläche) oder m² Lagerfläche pro Woche zu erstatten.

(3) Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens ist uns bzw. dem KUNDEN unbenommen. Die Pauschale ist auf weitergehende Ansprüche anzurechnen.

 

§ 10 Haftung


(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Wir haften nicht bei leichter Fahrlässigkeit, außer bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht: Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

(3) Die Haftung ist, soweit der Kunde Unternehmer ist, bei Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.

(4) Von diesen Regelungen unberührt bleibt die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der KUNDE nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des KUNDEN (insbesondere gem §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen.

 

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung


(1) Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des KUNDEN unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem jeweiligen Vertrag beruht.

(2) Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus einem Vertrag mit uns sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

 

§ 12 Eigentumsvorbehalt


Die gekaufte Ware bleibt gemäß § 449 BGB bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Es ist dem Kunden nicht gestattet, vor Bezahlung und dem damit verbundenen Erwerb des Volleigentums eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung vorzunehmen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen


(1) Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages ebenso nicht die Unwirksamkeit der übrigen AGB zur Folge. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

(2) Erfüllungsort für Zahlungen sowie der Gerichtsstand ist Springe.

(3) Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Belehrung über das WIDERRUFS- UND RÜCKGABERECHT FÜR VERBRAUCHER

 

Handelt es sich bei dem KUNDEN um einen Verbraucher und hat er mit uns einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per Telefon, E-Mail oder Fax, oder über eine Internetseite geschlossen, so stehen ihm folgende Rechte zu:


1. WIDERRUFSRECHT

Der VERBRAUCHER kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-mail, Telefax, Brief) oder - wenn ihm die WARE vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der WARE, oder wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der WARE. Der Widerruf ist zu richten an:


Schwerlastregale Hüttemann

Jens Hüttemann

Am Mühlenbach 28

31832 Springe

Telefax 05044/881791

E-mail: info@schwerlastregale24.de


2. WIDERRUFSFOLGEN


Im Falle eines wirksamen Widerrufs nach Ziffer 1. sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Der KUNDE ist dabei zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann, andernfalls wird die Rücksendung ersetzt durch ein von ihm ausdrücklich ausgeübtes Rücknahmeverlangen uns gegenüber. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechtes bei einem Warenwert bis zu 40,00 EUR der KUNDE, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Hat der Kunde bei einem Preis der Sache von mehr als 40,00 EUR zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht, hat der KUNDE ebenfalls die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Andernfalls ist die Rücksendung für den KUNDEN kostenfrei. Nicht paketfähige Sachen werden bei dem KUNDEN abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den KUNDEN mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

Kann uns der KUNDE die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der KUNDE keinen Wertersatz leisten.


3. Besonderer Hinweis


Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des KUNDEN zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Stand 19.10.2012