Folgende Vorschriften sind gemäß den Richtlinien der Berufsgenossenschaft unter anderem zu beachten
Für Regalanlagen gilt:
- Gewährleistung der Standsicherheit
- für den Hallenboden wird eine Betongüte von C20/25 vorausgesetzt
- Eckbereiche und Durchfahrten sind mit Anfahrschutzelementen zu versehen
- Regaldurchfahrten müssen mit einer Durchfallsicherung (z.B.Spanplatte)
versehen werden - Endrahmen müssen mind. 500mm höher als die Auflage des obersten
Traversenpaares sein - Regalanlagen sind gut sichtbar mit Belastungsschildern zu Kennzeichnen.
Fach- und Feldlasten dürfen nicht überschritten werden
Fachlast = Summe der Lagergutlasten
(Paletten + Lagergut)
Feldlast = Summe der Fachlasten
- Lagermaterial ist gegen abrollen und herausfallen zu sichern
(Abrollsicherung usw.) - begehbare Bereiche sind gegen herabfallende Gegenstände zusichern
(Gitterrückwände/Netze)
Achtung:
Regalanlagen unterliegen der DIN EN 15635 und müssen alle 12 Monate einer
Regalinspektion unterzogen werden (siehe Regalinspektionen).
Sicherheitstechnische Informationen und Details entnehmen Sie bitte den
Richtlinien der gewerblichen Berufsgenossenschaft BGR 234 und der DIN EN 15635.